E-Befund in Wien vom konzessionierten Elektriker
Du willst dein Zuhause sicher machen oder brauchst für deine Wohnung ein offizielles Dokument über den Zustand der Elektroanlage? Dann bist du bei Mofix richtig.
Wir sind ein konzessioniertes Elektrounternehmen und führen in deiner Wohnung, deinem Haus oder deinem Büro einen gründlichen E-Check durch. Das Ergebnis ist dein Elektrobefund (E-Befund) – ein schriftliches Prüfprotokoll, das bestätigt, dass deine elektrische Anlage überprüft wurde und den geltenden Sicherheitsvorschriften entspricht.
Der E-Check deckt versteckte Mängel auf, bevor sie zu Gefahren oder teuren Problemen werden. Der E-Befund ist der dokumentierte Nachweis darüber – für dich, für deinen Mieter, für die Übergabe oder für deine Versicherung.
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Was ist ein E-Befund – und was wird da eigentlich geprüft?
Der Elektrobefund ist die schriftliche Dokumentation einer Elektro-Anlagenprüfung nach ÖVE/ÖNORM E 8001. Ein befugter Elektrotechniker überprüft dabei die gesamte elektrische Anlage und hält im Befund fest, ob sie sicher und normgerecht ist.
Du triffst online auf mehrere Begriffe, die im Alltag meist dasselbe meinen
- E-Befund / Elektrobefund – die schriftliche Prüfdokumentation der gesamten Elektroanlage einer Wohnung oder eines Objekts.
- E-Check – umgangssprachlich für die eigentliche Überprüfung, aus der der Befund entsteht.
- Elektroattest – streng genommen die Prüfung einzelner Geräte oder Betriebsmittel, nicht der ganzen Anlage. Wird aber oft synonym verwendet.
E-Befund für Vermieter & Hausverwaltungen
Seit 13. Juli 2010 müssen Vermieter bei der Neuvermietung einer Hauptmietwohnung (§ 2 Abs. 1 MRG) sicherstellen, dass die elektrische Anlage der Wohnung dem Elektrotechnikgesetz 1992 entspricht – und das schriftlich dokumentieren. Auf Verlangen ist dem neuen Mieter dieser Elektrobefund vorzulegen.
Was das für Sie als Vermieter oder Verwaltung bedeutet:
- Die Vorlagepflicht trifft den Vermieter. Die Kosten für den Befund bei Neuvermietung tragen Sie – sie sind nicht auf den Mieter übertragbar.
- Fehlt der Befund, kann der Mieter das anzeigen. In Wien ist dafür die MA 36 zuständig; im schlimmsten Fall droht eine Verwaltungsstrafe.
- Zeitdruck beim Mieterwechsel ist real. Zeigt die Prüfung Mängel, muss vor Übergabe nachgerüstet werden – häufig ein fehlender 30-mA-FI-Schalter bei Altanlagen. Wer früh beauftragt, kommt nicht unter Druck.
Gut zu wissen: Bei Einfamilienhäusern (die nicht unter das MRG fallen) und beim Verkauf einer Immobilie besteht diese gesetzliche Pflicht nicht – ein aktueller Befund ist dort aber aus Haftungs- und Vertrauensgründen trotzdem sinnvoll.
Für Hausverwaltungen: Wir betreuen Verwaltungen mit mehreren Objekten planbar und aus einer Hand – vom E-Befund beim Mieterwechsel bis zur Behebung festgestellter Mängel durch unser eigenes Team. Ein Ansprechpartner, saubere Dokumentation, faire Stundensätze.

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FAQ
Ist ein E-Befund bei Vermietung in Wien Pflicht?
Ja. Bei der Neuvermietung einer Hauptmietwohnung (§ 2 Abs. 1 MRG) muss der Vermieter seit 13. Juli 2010 sicherstellen, dass die Elektroanlage dem Elektrotechnikgesetz 1992 entspricht, und das schriftlich dokumentieren. Auf Verlangen ist der Befund dem Mieter vorzulegen.
Wer zahlt den Elektrobefund – Mieter oder Vermieter?
Bei einer Neuvermietung trägt die Kosten der Vermieter. Die Vorlagepflicht trifft den Vermieter und ist nicht auf den Mieter übertragbar.
Brauche ich beim Wohnungsverkauf einen E-Befund?
Gesetzlich vorgeschrieben ist beim Verkauf nur der Energieausweis, nicht der E-Befund. Ein gültiger Elektrobefund kann den Verkauf aber erleichtern, weil er der Käuferseite Sicherheit gibt.
Gilt die Pflicht auch für Einfamilienhäuser?
Nein. Einfamilienhäuser fallen unter das ABGB, nicht unter das MRG – hier besteht keine gesetzliche Vorlagepflicht. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen ist ein Befund trotzdem empfehlenswert.
Wie lange ist ein E-Befund gültig?
Für private Wohnungen wird eine wiederkehrende Überprüfung etwa alle 10 Jahre empfohlen (ÖVE/ÖNORM E 8001-1), bei stärker beanspruchten gewerblichen Anlagen kürzer. Nach Umbauten sollte ohnehin neu geprüft werden.
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